Arten steuerbegünstigter Altersvorsorgekonten

Das deutsche Rentensystem bietet verschiedene Möglichkeiten zur steuerlichen Förderung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge. Wer heute für den Ruhestand plant, kann von diversen Arten steuerbegünstigter Altersvorsorgekonten profitieren. Diese Konten sind darauf ausgelegt, die Eigenverantwortung für den Lebensabend zu stärken und gleichzeitig steuerliche Vorteile während der Ansparphase und zum Teil auch bei der Auszahlung zu gewähren. In den folgenden Abschnitten werden die wichtigsten Kontenformen vorgestellt, ihre Funktionsweisen erläutert und Besonderheiten hervorgehoben.

Die Rürup-Rente (Basisrente)

Abzugsfähige Beiträge

Bei der Rürup-Rente können Sparer einen besonders hohen Anteil ihrer Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend machen. Im Jahr 2024 lag der abzugsfähige Prozentsatz bei 100 Prozent der Beiträge bis zu einem festgelegten Höchstbetrag. Das macht dieses Modell besonders attraktiv für Selbstständige, die keine betriebliche Altersvorsorge nutzen können. Die steuerliche Wirkung kann durch planmäßige Beitragszahlungen über die Jahre optimiert werden.

Nachgelagerte Besteuerung

Die Besteuerung der Auszahlungen aus der Rürup-Rente erfolgt nachgelagert – das heißt, die während der Ansparphase geförderten Beiträge werden erst im Rentenalter besteuert. Da oft ein niedrigerer Steuersatz im Alter anfällt, entsteht ein erhebliches Steuerersparnispotenzial. Da kein Kapitalwahlrecht besteht, ist die Auszahlung grundsätzlich lebenslang als monatliche Rente vorgesehen, was wiederum Planungssicherheit im Ruhestand schafft.

Flexibilität und Verfügbarkeit

Anders als andere Produkte erlaubt die Rürup-Rente keine vorzeitige Kapitalauszahlung oder Beleihung. Das angesparte Kapital bleibt bis zum Renteneintritt gebunden. Dies schützt zwar vor vorzeitiger Zweckentfremdung, schränkt aber die Flexibilität ein. Rentenversicherungstarife und fondsgebundene Varianten bieten dennoch eine Auswahl für verschiedene Anlegerpräferenzen, sodass jeder eine passende Altersvorsorgeoption finden kann.

Direktversicherung

Die Direktversicherung zählt zu den populärsten Formen der betrieblichen Altersversorgung. Der Arbeitgeber schließt eine Lebensversicherung für den Mitarbeiter ab; die Beiträge werden oft durch Entgeltumwandlung finanziert. Diese Beiträge sind bis zu gewissen Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei. Nach Rentenbeginn erhält der Mitarbeiter eine monatliche Zusatzrente oder eine einmalige Kapitalauszahlung, die dann nachgelagert besteuert wird.

Unterstützungskasse

Bei der Unterstützungskasse handelt es sich um eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die Beiträge verwaltet und im Rentenalter die vereinbarten Leistungen auszahlt. Die Beiträge sind für den Arbeitnehmer in der Ansparphase steuerfrei, während eine spätere Besteuerung bei Auszahlung erfolgt. Diese Lösung ist vor allem für Führungskräfte und gut verdienende Mitarbeiter geeignet, bei denen besonders hohe Einzahlungen möglich sind.

Pensionskasse

Die Pensionskasse ist eine spezialisierte Lebensversicherungseinrichtung zur Durchführung der bAV. Sie verwaltet die eingezahlten Beiträge und zahlt später Renten oder Kapitalleistungen aus. Beiträge zur Pensionskasse können innerhalb gesetzlicher Grenzen steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Zahlreiche Kassen bieten unterschiedliche Modelle, die sich hinsichtlich Garantien, Überschussbeteiligungen und Anlagemöglichkeiten unterscheiden.

Gesetzliche Rentenversicherung

Pflichtbeiträge und steuerliche Grundlagen

Arbeitnehmer und bestimmte Selbstständige zahlen verpflichtend Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Diese Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, was die monatliche Steuerlast mindert. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Status des Beitragszahlers und werden jährlich durch die Beitragsbemessungsgrenze angepasst, sodass Einkommensunterschiede berücksichtigt werden.

Freiwillige Beiträge

Nicht nur Pflichtversicherte, sondern auch freiwillig Versicherte können Beiträge zum Aufbau ihrer Rentenansprüche leisten. So bleibt es etwa Selbstständigen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, möglich, die Vorteile der gesetzlichen Rente zu nutzen. Auch im Ausland lebende Deutsche können auf diesem Weg ihre Rentenansprüche erhalten oder verbessern und dabei einen Teil der Beiträge steuerlich geltend machen.

Nachgelagerte Besteuerung der Rentenleistungen

Die Besteuerung der gesetzlichen Rente erfolgt zunehmend nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass Beiträge in der Erwerbsphase absetzbar sind, aber die Rentenleistungen im Alter der Einkommenssteuer unterliegen. Dabei steigt der steuerpflichtige Anteil der Rentenzahlungen stufenweise an, während der steuerfreie Teil für jeden neuen Renteneintrittsjahrgang sinkt.

Funktionsweise von Pensionsfonds

Die Beiträge des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers werden an den Pensionsfonds überwiesen, der die Gelder professionell anlegt. Im Gegenzug erhalten die Versicherten im Rentenalter eine lebenslange Rente oder auf Wunsch eine einmalige Kapitalauszahlung. Besonders die flexible Anlagepolitik ermöglicht höhere Renditechancen als klassische Altersvorsorgeprodukte, wenngleich das Risiko entsprechend ansteigt.

Steuerliche Behandlung der Beiträge

Die Beiträge zu Pensionsfonds können steuerfrei aus dem Bruttogehalt gezahlt werden. Bis zu gesetzlich festgelegten Höchstgrenzen genießen Arbeitnehmer so einen sofortigen Steuervorteil und sparen darüber hinaus Sozialversicherungsbeiträge. Der steuerliche Vorteil entfaltet sich bereits in der Ansparphase, während die spätere Auszahlung im Alter der Einkommensteuerpflicht unterliegt.

Flexibilität und Portabilität

Pensionsfonds bieten eine hohe Flexibilität bei Anbieterwechsel und Jobwechsel. So kann das angesparte Vermögen bei einem Arbeitgeberwechsel zum neuen Pensionsfonds übertragen werden. Diese Portabilität trägt zur Attraktivität dieser Vorsorgeoption bei, insbesondere in Zeiten eines mobilen Arbeitsmarktes und wechselnder Beschäftigungsverhältnisse. Auch eine Anpassung der Einzahlungsbeiträge während des Erwerbslebens ist problemlos möglich.

Private Rentenversicherung

Beim Abschluss einer privaten Rentenversicherung wählen Kunden individuelle Rahmenbedingungen, etwa die Beitragshöhe und Auszahlungsmodalitäten. Dadurch kann der Versicherungsschutz exakt an die eigene Lebenssituation angepasst werden. Auch Einmalzahlungen zu bestimmten Zeitpunkten sind vielfach möglich. Im Unterschied zu staatlich geförderten Produkten bleibt volle Freiheit bei der Gestaltung – vom Ansparzeitraum bis zur Wahl zwischen Kapital oder Rente.

Kombination aus Sparen und Absicherung

Eine Kapitallebensversicherung vereint die Vorteile einer Geldanlage mit dem Schutz der Hinterbliebenen. Während der Laufzeit werden Beiträge angespart, die im Erlebensfall als einmalige Auszahlung oder lebenslange Rente ausgezahlt werden. Im Todesfall erhalten die begünstigten Personen die vereinbarte Versicherungssumme. Dadurch eignet sich dieses Produkt besonders für Familien und Menschen, die ihre Angehörigen finanziell absichern wollen und gleichzeitig für das eigene Alter vorsorgen möchten.

Steuerliche Privilegien bei Altverträgen

Vor allem ältere Kapitallebensversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, genießen erhebliche steuerliche Privilegien: Die Auszahlungen im Erlebensfall sind nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit steuerfrei, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Bei Neuverträgen gilt zwar nicht mehr die vollständige Steuerfreiheit, dennoch gibt es steuerliche Vorteile, wenn zum Beispiel die Laufzeit mindestens zwölf Jahre beträgt und bestimmte Altersgrenzen eingehalten werden.

Flexibilität in der Nutzung

Kapitallebensversicherungen bieten flexible Möglichkeiten für den Einsatz des angesparten Kapitals. Ob Teilentnahmen, Darlehen im Vertragsverhältnis oder vorzeitige Kündigung – die Vertragsgestaltung lässt zahlreiche Optionen zu. Darüber hinaus kann die Versicherung als Kreditsicherheit dienen oder bei der Nachlassregelung Vorteile bringen, da die Auszahlung im Todesfall unmittelbar an die Begünstigten erfolgt und nicht Teil der Erbmasse wird.